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Ausland
Jenseits von Düsseldorf...
Die Fähigkeit kulturelle Unterschiede zu erkennen und internationale Medienprodukte bzw, deren Rezeption einordnen zu können ist essentieller Bestandteil des Studiengangs Medien- und Kulturwissenschaft. Um dieses Ziel zu erreichen und ein Gefühl für den Umgang mit interkulturellen Differenzen zu entwickeln, ist ein Studienaufenthalt im Ausland sinnvoll und wird begrüßt.
Geeignete Organisationsstrukturen bietet das europäische Austauschprogramm ERASMUS. Die Romanistik der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf, über die Studierende der Medien- und Kulturwissenschaften ihre Plätze zugewiesen bekommen, pflegt momentan Austauschpartnerschaften mit den Universitäten in Nantes in Frankreich, Alicante, Cáceres, Cádiz, Madrid, Salamanca und Santiago de Compostela in Spanien sowie Triest und Neapel in Italien, Thessaloniki in Griechenland und Brüssel in Belgien.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zum Erasmus-Programm finden Sie
auf dem von Studierenden erstellten Ermasus-Portal MeKuWi (Link).
Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten an anderen ausländischen Universitäten zu studieren. Informationen dazu erhält man beim Akademischen Auslandsamt.
Zu beachten bleibt allerdings, dass die internationalen medien- und kulturwissenschaftlichen Studiengänge formal und inhaltlich nicht unbedingt kongruent sein müssen. Daher ist es ratsam, sich zunächst über die Modalitäten der Studiengänge im Ausland zu informieren. bei der genauen Planung und inhaltlichen Abstimmung sind die Studiengangskoordinatoren gerne zur Begleitung und Unterstützung bereit.
Auslandsstudium und Beurlaubung
Hier finden Sie einige nützliche Informationen zur administrativen Abwicklung des Auslandsstudiums:
- Zur Beurlaubung während des Auslandsstudiums:
Wer sich
für die Zeit seines Auslandsstudiums beurlauben lassen möchte,
benötigt dazu eine formlose Bescheinigung über die Empfehlung und
Zuträglichkeit des Aufenthalts für den eigenen Studienverlauf. Diese
ist über Frau Seidel erhältlich und muss von Herrn Görling oder
Herrn Skrandies unterschrieben werden. Aber: Die während
einer Beurlaubung im Ausland erbrachten Abschlussprüfungen (AP) können
nicht für das Studium im Inland angerechnet werden. Für Beteiligungsnachweise
(BN) hingegen ist eine Anrechnung möglich. Sollten Sie also vorhaben,
AP-Scheine aus dem Ausland in den eigenen Studienverlauf einbringen zu wollen,
müssen Sie dazu regulär eingeschrieben bleiben. Das gleiche gilt
für das Schreiben der BA-Arbeit im Ausland, sofern dies in individueller
Absprache mit dem Prüfer als möglich befunden wurde. Sowohl bei der
Anmeldung und Themenausgabe als auch bei der Abgabe der fertigen Arbeit darf
man nicht vom Studium an der HHU beurlaubt sein. Spätestens mit dem Einsetzen
der für alle Studierenden verbindlich zu zahlenden Studienbeiträge
(aka Gebühren) im Sommersemester 2007 hat dies auch erhebliche finanzielle
Konsequenzen: Die Beurlaubung befreit von der Beitragspflicht (dennoch ist
während der Beurlaubung ein verringerter Sozialbeitrag von derzeit rund
90,- Euro/Semester zu zahlen). Bitte beachten Sie, dass diese Informationen
zur Beurlaubung lediglich für den Fall des Auslandsstudiums zutreffen,
für Beurlaubung durch Krankheit, Schwangerschaft, etc. gelten andere Bestimmungen,
die beim Studierendensekretariat zu erfragen sind.
- Härtefall-Regelung:
Bisher war die Befreiung vom Studienbeitrag
(etwa im Falle von Langzeitstudiengebühren) möglich während
der Abschlussphase des Studiums (d.h. während dem Verfassen der BA-Arbeit,
wenn keine Veranstaltungen mehr besucht werden). Nach derzeitigen Informationen
des Studierendensekretariats ist dies im neuen Gesetzesentwurf nicht mehr vorgesehen.
Davon hätten Sie beispielsweise profitieren können, wenn Sie Ihr
Auslandsstudium "scheinfrei" aufgenommen hätten, um unter dieser Härtefall-Regelung
im Ausland die BA-Arbeit zu verfassen. Von nun an muss hier gezahlt werden - Härtefälle
werden nur noch bei absoluter Bedrohung der eigenen Existenz aus finanziellen
Gründen genehmigt, auch hierzu ist das Studierendensekretariat der richtige
Ansprechpartner.
- Kindergeldanspruch während der Beurlaubung:
Grundsätzlich
verfällt jeder Anspruch auf Kindergeld während einer Beurlaubung
vom Studium (die Krankenversicherung hingegen bleibt erhalten), es sei denn,
man ist an wenigstens einer Hochschule im In- oder Ausland als ordentlicher
Vollzeitstudent eingeschrieben. Hierzu:
" Eine inländische Hochschulausbildung kann auch durch ein Auslandsstudium unterbrochen werden. Die Zeit wird berücksichtigt, wenn das Kind an der ausländischen Hochschule als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist und das Studium in der gleichen oder vergleichbaren Fachrichtung erfolgt. " (Quelle: Agentur für Arbeit, Stand: 20/06/2007)
Wir hoffen, hiermit einige Fragen vor ihrem zu Stande kommen aus dem Weg räumen zu können.
Beratung
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Dr. Monique Jucquois-Delpierre als Beraterin für internationale Praktika und internationalen Austausch gerne zur Verfügung.
Email: juquois@phil-fak.uni.duesseldorf.de
...auf Reisen
Die folgenden Erfahrungsberichte Studierender früherer Jahrgänge sollen hierbei helfen. Sie umreißen die Strukturen an den verschiedenen (Partner-) Universitäten, stellen die Studienorte vor und sollen eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten, an welcher ausländischen Universität die angebotenen Studieninhalte im optimalen Verhältnis zu den individuellen Interessen der Studierenden stehen. Kontaktdaten für Rückfragen haben die Verfasser beigefügt. Damit die Informationen immer so aktuell wie möglich sind, werden die Berichte nach jedem Auslandsaufenthalt überarbeitet und ergänzt.
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